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Glossar

Splittingtarif


Was ist ein Splittingtarif

Der Splittingtarif ist ein Steuerverfahren, das vor allem bei Ehepaaren zur Anwendung kommt. Es bietet die Möglichkeit, das gemeinsame zu versteuernde Einkommen aufzuteilen. Dadurch ergibt sich in der Regel eine Steuerentlastung. 

Je nach Einkommensverteilung kann der Steuervorteil unterschiedlich ausfallen. Bei großen Einkommensunterschieden der Ehepartner ist der Vorteil meist größer.

Der Splittingtarif wurde eingeführt, um der steuerlichen Benachteiligung Alleinverdienender in einer Ehe entgegenzuwirken. Die Berechnung erfolgt, indem das zusammengefasste Einkommen beider Partner halbiert wird. Der auf dieses halbe Einkommen berechnete Steuerbetrag wird dann verdoppelt.

Dieses Verfahren führt oft zu einer geringeren Steuerlast als bei Einzelveranlagung.

Voraussetzungen und Anwendung

Wer den Splittingtarif nutzen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst müssen die Partner in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Zudem muss die gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer erklärt werden. 

Die Anwendung des Splittingtarifs ist auch in Trennungsjahren möglich, wenn sie noch nicht rechtskräftig geschieden sind. Im Todesfall eines Partners im Veranlagungsjahr kann der überlebende Partner ebenfalls vom Splittingtarif profitieren.

Er ist nicht zwingend für alle Paare vorteilhaft. Insbesondere bei nahezu gleichen Einkommen kann sich die Einzelveranlagung als günstiger erweisen. Wichtig ist, individuell zu prüfen, welche Veranlagungsart sinnvoller ist.

Kritikpunkte und Diskussionen

Der Splittingtarif steht immer wieder in der Kritik. Er begünstigt oft traditionellere Rollenmodelle, bei denen ein Partner mehr verdient. Dies kann als Anreiz gesehen werden, dass ein Partner weniger arbeitet oder gar nicht berufstätig ist.

Außerdem wird argumentiert, dass er moderne Familienmodelle weniger unterstützt. Kritiker fordern daher schon lange eine Reform. Andere verteidigen den Splittingtarif, da er vielen Familien finanzielle Vorteile bringt.

Die Diskussionen rund um das Thema sind vielfältig und emotional aufgeladen.



Roland Schreiber

Ihr Ansprechpartner:


Roland Schreiber

Geschäftsführer, Dipl.-Bankbetriebswirt

EVENTUS Finanzierungen und Immobilien GmbH