Nichtanwendungserlass
Was ist ein Nichtanwendungserlass
Ein Nichtanwendungserlass ist ein Verwaltungsakt, der von den Finanzbehörden erlassen wird. Er verhindert, dass bestimmte Gerichtsentscheidungen auf andere Fälle angewendet werden. Solche Erlasse kommen ins Spiel, wenn Finanzgerichte Entscheidungen treffen, mit denen das Bundesministerium der Finanzen nicht einverstanden ist.
Der Nichtanwendungserlass wird dann bundesweit angewendet. Das Ziel ist, eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen, bevor eine endgültige Entscheidung des Bundesfinanzhofs vorliegt. Dadurch soll verhindert werden, dass Steuerzahlende von regional unterschiedlichen Entscheidungen profitieren oder benachteiligt werden.
Das Instrument des Nichtanwendungserlasses wird oft kritisch diskutiert. Kritiker bemängeln, dass es die Rechtsprechung der Finanzgerichte untergräbt und die Autonomie der Gerichte einschränkt.
Ein Nichtanwendungserlass hat daher oft auch Auswirkungen auf die Rechtssicherheit der Betroffenen.
Sind diese Erlasse erst einmal in Kraft, können betroffene Steuerpflichtige kaum darauf hoffen, dass die für sie günstige Entscheidung des Finanzgerichts auf ihren Fall angewendet wird. Stattdessen müssen sie in der Regel die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs abwarten.
Dies kann langwierig sein und für Unsicherheit sorgen. Für Steuerberatende und Steuerpflichtige stellt der Nichtanwendungserlass damit ein wichtiges Thema dar. Er beeinflusst die steuerlichen Entscheidungen maßgeblich.
Darüber hinaus wird er immer wieder in Fachkreisen diskutiert. Diese Diskussion dreht sich häufig um die Legitimität und die praktische Auswirkung solcher Erlasse auf das tägliche Steuerrecht. Dies zeigt, wie wichtig die einheitliche Anwendung des Steuerrechts ist.
Ihr Ansprechpartner:
Steffen Voß
Geschäftsführer, Unternehmensberater
EVENTUS Wirtschaftsberatung GmbH