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Glossar

Gewillkürtes Betriebsvermögen


Was ist ein gewillkürtes Betriebsvermögen

Als gewillkürtes Betriebsvermögen werden Wirtschaftsgüter bezeichnet,  die ein Unternehmer seinem Betriebsvermögen zuordnet, obwohl sie nicht zwingend dem Betrieb dienen. Diese Wirtschaftsgüter gehören weder zum notwendigen Betriebsvermögen noch zum Privatvermögen. Vielmehr hat der Unternehmer die Möglichkeit, diese Wirtschaftsgüter freiwillig dem Betriebsvermögen zuzuordnen.

Ein wesentlicher Aspekt des gewillkürten Betriebsvermögens ist die steuerliche Behandlung. Durch die Zuordnung zum Betriebsvermögen können sich steuerliche Vorteile ergeben. Dies bedeutet unter anderem, dass die Kosten für diese Wirtschaftsgüter teilweise als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.

Es bestehen aber auch Pflichten und Risiken. So müssen die Wirtschaftsgüter eindeutig identifizierbar und abgrenzbar sein. Auch die Abschreibung unterliegt bestimmten Regeln. Unternehmer sollten daher sorgfältig prüfen, ob die Zuordnung dieser Güter sinnvoll ist.

Vorteile und Nachteile

Die Zuordnung von gewillkürtem Betriebsvermögen kann, wie bereits gesagt, mit steuerlichen Vorteilen verbunden sein. Dazu gehören unter anderem die sofortige Abzugsfähigkeit der Anschaffungskosten oder die Möglichkeit der Abschreibung über die Nutzungsdauer. Ein wesentlicher Vorteil ist die Möglichkeit, Wirtschaftsgüter, die nicht zwingend betriebsnotwendig sind, dennoch als Betriebsvermögen zu deklarieren, um die Ertragskraft des Unternehmens zu steigern oder der finanziellen Absicherung zu dienen. Dies kann insbesondere bei Vermögensanlagen der Fall sein, die als Liquiditätsreserve oder Kreditsicherheit dienen können. Diese Flexibilität ermöglicht es den Unternehmen, ihre Steuerbelastung zu optimieren und gleichzeitig die betriebliche Liquidität und Investitionsfähigkeit zu unterstützen.

Ein wesentlicher Nachteil besteht darin, dass bei der Behandlung als gewillkürtes Betriebsvermögen zwar alle mit dem Wirtschaftsgut zusammenhängenden Kosten als Betriebsausgaben abgezogen werden können, jedoch ein privater Nutzungsanteil versteuert werden muss. Zudem muss die Widmung als gewillkürtes Betriebsvermögen eindeutig dokumentiert werden. Eine unzureichende Dokumentation kann zu steuerlichen Nachteilen führen.

Unternehmer sollten die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen, bevor sie eine Entscheidung treffen. Eine steuerliche Beratung kann dabei hilfreich sein.



Marcus Weber-Wellegehausen

Ihr Ansprechpartner:


Marcus Weber-Wellegehausen

Geschäftsführer, Steuerberater

EVENTUS GmbH Steuerberatungsgesellschaft