Mittwoch, 26.04.2017, 16 bis 18 Uhr: Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaft kostenlos prüfen lassen und Geld sparen
Sind die Gefahrenklassen und die daraus resultierenden Beiträge zur Berufsgenossenschaft eines Unternehmens erst einmal festgelegt, werden sie meist über Jahre hinweg nicht mehr geprüft. Das ist ein Fehler. Häufig gibt es in Unternehmen Veränderungen und Umstrukturierungen, durch die einst festgelegte Gefahrenklassen plötzlich nicht mehr zutreffen. Auch Fehler bei der Zuordnung eines neu gegründeten Unternehmens seien nicht selten, so Bernhard Jarmuzek von Jarmuzek & Partner, Sachverständiger und externer Prüfer für die gesetzliche Unfallversicherung. Die Folge sind viel zu hohe Beitragszahlungen.
Als Unternehmer sollten Sie entsprechend regelmäßig Ihre Beiträge zur Berufsgenossenschaft prüfen lassen. Am Mittwoch, 26.04.2017, haben Sie die Möglichkeit dazu. Von 16 bis 18 Uhr ist BG-Experte Bernhard Jarmuzek in der Wolfenbütteler Kanzlei von EVENTUS, Am Wasserwerk 7, zu Gast. An diesem Tag erläutert er Ihnen, worauf bei den Beitragszahlungen zur Berufsgenossenschaft zu achten ist und prüft auf Wunsch Ihre Bescheide – kostenlos.
Häufig erfolge die Einstufung der Berufsgenossenschaft anhand von Angaben aus dem Internetauftritt eines Unternehmens oder per telefonischem „Zuruf“. So komme es schnell zu Fehleinschätzungen, sagt Jarmuzek. „Ein Beispiel ist die Einstufung eines Unternehmens für den Auf- und Abbau von Partyzelten. Die Berufsgenossenschaft stufte dieses Unternehmen als ‚Zeltbaubetrieb‘ einer Gefahrenstelle zu, die zur Tarifstelle für Zimmererarbeiten und Tribühnenbau gehörte. Zu Unrecht. Statt der ursprünglichen Einstufung mit Gefahrenstelle 10,5, lag die richtige Einstufung bei 3,5 Punkten. Dies führte bei dem Unternehmen zu einer Ersparnis von 11.550 Euro jährlich“, so Jarmuzek.
Haben Sie Ihre Beiträge zur Berufsgenossenschaft schon lange nicht prüfen lassen? Sind Sie unsicher, ob der Veranlagungsbescheid noch die tatsächlichen Gegebenheiten Ihres Unternehmens widerspiegelt? Haben Sie keinen Beitragsnachlass gewährt bekommen, obwohl Ihr Unternehmen eine geringe Unfalllast aufweist? Gibt es eine oder mehrere Gefahrenklassen in Ihrem Unternehmen?
Dann sollten Sie sich die Veranstaltung am 26.04.2017 nicht entgehen lassen!
Über Jarmuzek & Partner
Die Firma Jarmuzek & Partner setzt sich seit mehr als 15 Jahren für die Interessen des Mittelstandes und der Industrie bezüglich der berufsgenossenschaftlichen Statusfeststellung. Hierzu gehört neben einer individuellen Beratung auch eine anwaltliche Betreuung gegenüber den Berufsgenossenschaften.
Bernhard Jarmuzek war früher als Angestellter einer Zulieferfirma für die jährliche Lohnsummenmeldung an die Berufsgenossenschaft zuständig. Um sich die Arbeit übersichtlicher zu gestalten, programmierte er eine Datenbank, in der jedoch bald „Überschneidungen“ der sachlichen Zuständigkeiten zu Tage traten. Der durch die Konzernanwälte eingelegte Widerspruch führte dann zur Überweisung an die sachlich zuständige Berufsgenossenschaft. Damit begann der BG-Check.
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