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Die Steuerberaterkammer informiert: Minijobs und Steuern – wer zahlt was?

„Laut aktuellen Informationen der Minijob-Zentrale hat sich die Zahl der Minijobber in den vergangenen Jahren kaum verändert. Mit etwa 6,8 Millionen im gewerblichen Bereich ist sie gegenüber den Vorjahren sogar leicht zurückgegangen. Gestiegen sind hingegen die Beschäftigungszahlen in Haushalten. Sie liegen derzeit bei etwa 249.000 und damit um ein Achtfaches höher als noch vor zehn Jahren. Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 hat der Gesetzgeber nun die Verdienstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen von 400 Euro auf 450 Euro angehoben.

Auszubildende informierten sich auf INTERNORGA über Neuheiten

Auszubildende informierten sich auf INTERNORGA über Neuheiten

Die Auszubildenden Pia Alexandra Schlenz (EVENTUS GmbH Wolfenbüttel Steuerberatungsgesellschaft) und Sandra Mijic (MWW Unternehmensberatung GmbH) besuchten kürzlich die INTERNORGA, eine Hotellerie- und Gastronomie-Messe in Hamburg. Dort hielten Sie Ausschau nach nützlichen Informationen und innovativen Ideen für die im Gastronomiebereich tätigen Mandanten.

Die Steuerberaterkammer informiert: Einspruchsfrist beachten - eine Prüfung der Steuerbescheide kann sich lohnen

"In diesen Tagen bekommen wieder viele Steuerzahler Post vom Finanzamt. Die Bescheide zur Einkommensteuererklärung werden verschickt. Da reibt sich manch einer die Augen, weil beispielsweise die Rückzahlung nicht so üppig ausfällt, wie sie errechnet wurde oder gar ungeplante Nachzahlungen eingefordert werden. Was ist zu tun?

Die Steuerberaterkammer informiert: Abgabe Steuererklärung 2012 – was ist neu?

"Bis zum 31. Mai 2013 sind die Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2012 beim Finanzamt einzureichen. Das gilt zumindest für Steuerpflichtige, die ihre Unterlagen selbst bearbeiten. Bis zum 31. Mai 2013 sind die Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2012 beim Finanzamt einzureichen. Das gilt zumindest für Steuerpflichtige, die ihre Unterlagen selbst bearbeiten.

Wer mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt, muss Schwerbehinderte einstellen oder eine Abgabe leisten

Damit schwerbehinderte Personen besser auf dem Arbeitsmarkt integriert werden können, gibt es gesetzliche Bestimmungen, die Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichten, diese einzustellen. Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, müssen mindestens 5 % der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze an schwerbehinderte Personen vergeben. Wer dieser Regelung nicht nachkommt, muss eine Abgabe an das Integrationsamt leisten.

Die Steuerberaterkammer informiert: Studium mit Steuerbonus

Der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften wird allerorten betont. Daher können Investitionen in die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern eine echte Hilfe sein, von der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren. Zwar gehören alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind entsprechend zu versteuern. Aber unter bestimmten Voraussetzungen werden vom Arbeitgeber übernommene oder direkt von ihm bezahlte Gebühren beispielsweise für ein berufsbegleitendes Studium oder für Aufwendungen im Aus- und Weiterbildungsbereich steuerfrei gestellt, wie das Bundesfinanzministerium in seinem Schreiben vom 13. April 2012 erläuterte.