EVENTUS Akademie: Stressmanagement und Neurotraining
Drittes Entlastungspaket - Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei
Arbeitgeber sollen die Möglichkeiten erhalten, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag von bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Das sieht die sog. Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung laut einer Mitteilung vom 28.09.2022 auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31.12.2024 befristet.
Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim trotz Auszug
EVENTUS Akademie: Abgabenordnung & Bilanzsteuerrecht
Berechnung des Grundlohns bei Bereitschaftsdiensten für Grenze von steuerfreien Zuschlägen
Braunschweiger Standorte fusionieren - ab 1. November ist EVENTUS an der Hamburger Straße zu finden
„Wir ziehen zusammen, weil´s zusammen einfach schöner ist.“
Der ein oder andere von Ihnen hat es sicher schon gehört. Unsere beiden Standorte in Braunschweig fusionieren. Ab dem 01. November 2022 freuen wir uns, Sie uns in unseren neuen Räumlichkeiten in der Hamburger Straße 277 in 38114 Braunschweig begrüßen zu dürfen.
EVENTUS Akademie: Konfliktmanagement
"Konflikte sind im Alltag mit unseren Mitmenschen unvermeidbar und man erkennt diese selten an der Oberfläche. Meist muss man sehr genau hinschauen und zuhören, um zu verstehen, um was es sich wirklich handelt und worum es tatsächlich geht. Die berühmte Hidden Agenda, das heimlich nicht-zeigen-wollende eigene Ziel ist der ausschlaggebende Faktor, um Konflikte beizulegen."
Gestern, am 13. Oktober 2022 referierte die Expertin Marnon Fischer bei uns in der EVENTUS Akademie zu diesem heiklen Thema, dass nicht nur im Berufsleben eine zentrale Rolle spielt.
Künstlersozialabgabe soll 2023 bei 5,0 Prozent liegen
Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten verfassungsmäßig
Der Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten ist verfassungskonform.
Insbesondere ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass bei geschiedenen wie auch bei nicht verheirateten oder dauernd getrenntlebenden Eltern nur derjenige Elternteil zum Abzug berechtigt ist, der die Aufwendungen getragen hat und zu dessen Haushalt das Kind gehört.
So entschied das Finanzgericht Thüringen.