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Studierende und Fachschüler können die Energiepreispauschale beantragen

Studierende und Fachschüler können die Energiepreispauschale beantragen

Seit 15.03.2023 können Studierende sowie Fachschüler die Energiepreispauschale beantragen.

Die 200-Euro-Einmalzahlung kann laut Bundesregierung über eine eigens entwickelte Onlineplattform (https://www.einmalzahlung200.de) beantragt werden. Hierfür sind die von der Ausbildungsstätte versandten Zugangsdaten sowie ein BundIDKonto erforderlich.

EVENTUS Steuerberatung jetzt auch in Magdeburg

EVENTUS Steuerberatung jetzt auch in Magdeburg

Zum Jahresbeginn hat sich die EVENTUS GmbH noch einmal vergrößert. Im Januar eröffnete eine Außenstelle in der Hegelstraße 36 in Magdeburg. Es ist die erste EVENTUS Kanzlei außerhalb der Region und nach Wolfenbüttel, Braunschweig, Salzgitter und Gifhorn der fünfte Standort der Steuerberatungsgesellschaft. Insgesamt hat die Unternehmensgruppe bereits sieben Standorte mit rund 130 Mitarbeitern.

Bei Lernschwäche Nachhilfekosten steuermindernd geltend machen

Bei Lernschwäche Nachhilfekosten steuermindernd geltend machen

Wenn die Lernschwierigkeit eines Kindes vom Amtsarzt oder dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung attestiert worden ist, können Kosten für Nachhilfe als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, wenn die dadurch verursachten Kosten eine gewisse Grenze übersteigen. Die Höhe der Belastungsgrenze hängt vom Familienstand und dem Einkommen der Eltern ab.

Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Steuerberaterprüfung

Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Steuerberaterprüfung

Erkan Sasmaz hat es geschafft – nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung ist er der mittlerweile zehnte Steuerberater bei EVENTUS. 

Aufgewachsen in Ostfriesland, zog er 2009 nach Braunschweig. Nach der Übernahme der Kanzlei Stutz im März 2019 stieß er zum Braunschweiger EVENTUS-Team hinzu. Kurz darauf legte er die Prüfung zum Steuerfachwirt ab. In den ersten Monaten war er hauptsächlich für die Betreuung der Bestandsmandanten seines ehemaligen Arbeitgebers zuständig und kümmerte sich um Steuererklärungen, die Buchführung, den Lohn und die Jahresabschlüsse.

Anlaufhemmung bei der Erbschaftsteuer bei unklaren Verhältnissen

Anlaufhemmung bei der Erbschaftsteuer bei unklaren Verhältnissen

Um die Verjährungsfrist für die Erbschaftsteuer in Gang zu setzen, muss der Erbe mit einer solchen Zuverlässigkeit und Gewissheit Kenntnis von seinem unangefochtenen Erbschaftserwerb erlangt haben, dass er in der Lage ist und von ihm deshalb auch erwartet werden kann, seine Anzeigepflicht (§ 30 ErbStG) zu erfüllen.
So entschied das Sächsische Finanzgericht.