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Bundesregierung beschließt Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts


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Bundesregierung beschließt Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts

Das Bundeskabinett hat am 8. Juli 2015 den Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen.

Die Regelungsinhalte des Gesetzentwurfs gibt es hier (bitte klicken)